SOEKS IMPULSE Magnetic field-analysis apparatus, Magnetic field tester 9 Data Sheet
Product codes
9
Anhang 1
SanPiN 2.1.2.1002-00
„Sanitär-epidemische Forderungen an
Wohnräume und Wohnbereiche“
6.4.2. Zulässige Werte für elektromagnetische Strahlung für
Industriefrequenz 50 Hz.
6.4.2.1. Elektrische Feldstärke Industriefrequenz 50 Hz in Wohnräumen
(Abstand 0,2 m von Wänden und Fenstern, Höhe 0,5 bis 1,8 m vom
Fußboden) darf nicht 0,5 kV/m überschreiten.
6.4.2.2. Induktivität des magnetischen Feldes Industriefrequenz 50 Hz in
Wohnräumen (Abstand 0,2 m von Wänden und Fenstern, Höhe 0,5 bis 1,5 m
vom Fußboden) darf nicht 10 µT überschreiten (als provisorischer Wert
angenommen).
6.4.2.3. Elektrisches und magnetisches Feld Industriefrequenz 50 Hz werden
bei komplett abgeschalteten Haushaltsgeräten, einschließlich lokaler
Beleuchtung ausgewertet. Elektrisches Feld wird bei komplett
abgeschalteter Allgemeinbeleuchtung, magnetisches Feld aber wird bei
komplett abgeschalteter Allgemeinbeleuchtung ausgewertet.
6.4.2.4. Durch Wechselstromfreileitung und andere Gegenstände induzierte
elektrische Feldstärke Industriefrequenz 50 Hz darf im Bereich der
Wohnbauten 1 kV/m auf der Höhe 1,8 m von Geländeoberfläche nicht
überschreiten.
6.4.2.5. Durch Wechselstromfreileitung und andere Gegenstände induzierte
magnetische Feldstärke bei der Industriefrequenz 50 Hz darf im Bereich der
Wohnbauten 50 µT auf der Höhe 1,8 m von Geländeoberfläche nicht
überschreiten. (als provisorischer Wert angenommen).
6.4.2.6. Elektrische Feldstärke und magnetische Induktivität von
Hausgeräten, einschließlich lokaler Beleuchtung, Industriefrequenz 50 Hz
werden aufgrund der sanitär-epidemiologischen Forderungen an diese
Geräte ausgewertet.
Industriefrequenz 50 Hz.
6.4.2.1. Elektrische Feldstärke Industriefrequenz 50 Hz in Wohnräumen
(Abstand 0,2 m von Wänden und Fenstern, Höhe 0,5 bis 1,8 m vom
Fußboden) darf nicht 0,5 kV/m überschreiten.
6.4.2.2. Induktivität des magnetischen Feldes Industriefrequenz 50 Hz in
Wohnräumen (Abstand 0,2 m von Wänden und Fenstern, Höhe 0,5 bis 1,5 m
vom Fußboden) darf nicht 10 µT überschreiten (als provisorischer Wert
angenommen).
6.4.2.3. Elektrisches und magnetisches Feld Industriefrequenz 50 Hz werden
bei komplett abgeschalteten Haushaltsgeräten, einschließlich lokaler
Beleuchtung ausgewertet. Elektrisches Feld wird bei komplett
abgeschalteter Allgemeinbeleuchtung, magnetisches Feld aber wird bei
komplett abgeschalteter Allgemeinbeleuchtung ausgewertet.
6.4.2.4. Durch Wechselstromfreileitung und andere Gegenstände induzierte
elektrische Feldstärke Industriefrequenz 50 Hz darf im Bereich der
Wohnbauten 1 kV/m auf der Höhe 1,8 m von Geländeoberfläche nicht
überschreiten.
6.4.2.5. Durch Wechselstromfreileitung und andere Gegenstände induzierte
magnetische Feldstärke bei der Industriefrequenz 50 Hz darf im Bereich der
Wohnbauten 50 µT auf der Höhe 1,8 m von Geländeoberfläche nicht
überschreiten. (als provisorischer Wert angenommen).
6.4.2.6. Elektrische Feldstärke und magnetische Induktivität von
Hausgeräten, einschließlich lokaler Beleuchtung, Industriefrequenz 50 Hz
werden aufgrund der sanitär-epidemiologischen Forderungen an diese
Geräte ausgewertet.
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