Cisco Cisco MeetingPlace Gateway SIM Betriebsanweisung

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GL-1
G L O S S A R
A
Anhang
Zusätzliche Informationen, die mit einer Konferenz verknüpft sind. Benutzer mit den 
entsprechenden Berechtigungen können jederzeit, d. h. vor, während oder nach der Konferenz, 
Informationen mit dieser verknüpfen.
Anwählen
Wenn Cisco Unified MeetingPlace Sie anruft. Reagieren Sie nach dem Annehmen des Anrufs 
auf die Ansagen.
Assistent
Eine Person, der der Cisco Unified MeetingPlace-Systemadministrator Berechtigungen zum 
Planen, zum erneuten Planen und zum Beenden aller Konferenzen über die Cisco Unified 
MeetingPlace-Website zugewiesen hat. Assistenten können auch im Verwaltungscenter 
eingeschränkt Systemadministratoraufgaben ausführen, z. B. Alarme und Berichte anzeigen.
Auf die 
Freigabekomponente 
beschränkte Konferenz
Eine Cisco Unified MeetingPlace-Webkonferenz, die von einem Benutzer von seiner 
Cisco Unified Personal Communicator-Anwendung aus gestartet wird.
Aufnahme
Eine optionale aktive Sitzungsfunktion, die es Teilnehmern ermöglicht, die Audiokomponente, 
die Audio- und Webkomponente oder die Audio- und Videokomponente einer Konferenz 
aufzunehmen und später per Streaming-Wiedergabe erneut abzuspielen.
Authentifizierung
Der Abgleich der Benutzerinformationen mit den Daten in einem Verzeichnis, um die Identität 
des Benutzers zu bestätigen.
Automatische Wahl
Das automatische Anrufen aller Konferenzteilnehmer zu Konferenzbeginn. Benutzer können 
Konferenzen planen, um das automatische Herauswählen zu aktivieren.
B
Bandbreite
Die Kapazität eines Kommunikationskanals zur Datenübertragung, gemessen in Bit pro Sekunde 
für digitale Systeme oder in Megahertz (MHz) für analoge Systeme.
Beauftragter
Eine Person, die in Ihrem Namen bestimmte Aktionen durchführen darf. Hierzu gehören die 
Neuplanung, das Anzeigen, das Löschen und das Beenden Ihrer Konferenzen. Ein Beauftragter 
kann allerdings keine Konferenzen für Sie planen. Nur Benutzer mit System-Manager- oder 
-Berechtigungen können für andere Benutzer Konferenzen planen.
Der Systemadministrator legt fest, wer Beauftragter sein darf.