Emag Universal cleaner for gold, jewellery, spectacles, CDs, DVDs, etc. 0.5 l EM080 EM080 Datenbogen
Produktcode
EM080
EMAG AG • Gerauer Straße 34 • D-64546 Mörfelden-Walldorf
EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
EM 080
Druckdatum: 30.07.2013
Seite 3 von 6
Wasser. Schaum. Sprühwasser.
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können entstehen: Stickoxide (NOx). Kohlendioxid (CO2).
Schutzkleidung.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Das Material ist nicht brennbar. Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Persönliche Schutzausrüstung tragen.
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen.
Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Es sind keine speziellen technischen Schutzmaßnahmen erforderlich.
Hinweise zum sicheren Umgang
Das Produkt ist nicht: Brandfördernd. Entzündlich. Explosionsfähig.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Nur im Originalbehälter lagern. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
LGK 12 Nicht brennbare Flüssigkeiten.
Lagerklasse nach TRGS 510:
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
Spitzenbegr.
F/m³
mg/m³
ppm
Bezeichnung
CAS-Nr.
Art
Dinatriummetasilikatpentahydrat
10213-79-3
1,5
DFG
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Siehe Kapitel 7. Es sind keine darüber hinausgehenden Maßnahmen erforderlich.
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände
waschen.
waschen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Atemschutz nicht erforderlich.
Atemschutz
Revisions-Nr.: 1,02
Überarbeitet am: 26.03.2013
D - DE