Emag Universal cleaner for gold, jewellery, spectacles, CDs, DVDs, etc. 0.5 l EM080 EM080 Datenbogen
Produktcode
EM080
EMAG AG • Gerauer Straße 34 • D-64546 Mörfelden-Walldorf
EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
EM 080
Druckdatum: 30.07.2013
Seite 5 von 6
Akute Toxizität
Bezeichnung
CAS-Nr.
Spezies
Dosis
Methode
Expositionswege
Quelle
7320-34-5
Tetrakaliumpyrophosphat
Maus
LD50
>2000 mg/kg
oral
111798-26-6
Phosphorsäure-partialester, Na-Salz
Ratte
LD50
>2000 mg/kg
oral
51981-21-6
N,N-bis(carboxylatomethyl)-L-glutamat, Tetranatriumsalz
LD50
>2000 mg/kg
oral
68155-09-9
C8-C18 Aminoxide
Ratte
LD50
6000 mg/kg
oral
Reizwirkung am Auge: reizend. Reizwirkung an der Haut: reizend.
Reiz- und Ätzwirkung
nicht sensibilisierend.
Sensibilisierende Wirkungen
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
Bei sachgerechter Einleitung geringer Konzentrationen in adaptierte biologische Kläranlagen sind
Störungen der Abbauaktivität von Belebtschlamm nicht zu erwarten. Das Produkt ist eine Lauge. Vor
Einleitung eines Abwassers in die Kläranlage ist in der Regel eine Neutralisation erforderlich.
Störungen der Abbauaktivität von Belebtschlamm nicht zu erwarten. Das Produkt ist eine Lauge. Vor
Einleitung eines Abwassers in die Kläranlage ist in der Regel eine Neutralisation erforderlich.
12.1. Toxizität
CAS-Nr.
Bezeichnung
h
Aquatische Toxizität
Methode
Dosis
Quelle
Spezies
Phosphorsäure-partialester, Na-Salz
111798-26-6
Akute Fischtoxizität
96
LC50
>10 mg/l
N,N-bis(carboxylatomethyl)-L-glutamat, Tetranatriumsalz
51981-21-6
Akute Fischtoxizität
96
LC50
>100 mg/l
Akute Algentoxizität
72
ErC50
>100 mg/l
C8-C18 Aminoxide
68155-09-9
Akute Fischtoxizität
96
LC50
5,9 mg/l
Akute Algentoxizität
ErC50
110 mg/l
Die in dieser Zubereitung enthaltenen Tenside erfüllen die Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit wie
sie in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien festgelegt sind. Unterlagen, die dies bestätigen,
werden für die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten bereit gehalten und nur diesen entweder auf ihre
direkte oder auf Bitte eines Detergentienherstellers hin zur Verfügung gestellt.
sie in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien festgelegt sind. Unterlagen, die dies bestätigen,
werden für die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten bereit gehalten und nur diesen entweder auf ihre
direkte oder auf Bitte eines Detergentienherstellers hin zur Verfügung gestellt.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Aufgrund der vorliegenden Daten zu Eliminierbarkeit/Abbau und Bioakkumulationspotential ist eine
längerfristige Schädigung der Umwelt unwahrscheinlich.
längerfristige Schädigung der Umwelt unwahrscheinlich.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten verfügbar
12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
nicht anwendbar
Revisions-Nr.: 1,02
Überarbeitet am: 26.03.2013
D - DE