MULTIPLEX RX-7-DR light 55810 Datenbogen

Produktcode
55810
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Bedienungsanleitung 2,4 GHz Empfänger 
 
RX-6-DR light M-LINK / RX-7-DR light M-LINK 
Seite 6 
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der 2,4 GHz HF-Module HFM3 M-LINK / HFM4 M-LINK / 
HFMx M-LINK). 
2.  Die Reichweite des Empfängertyps RX-6/7-DR light M-LINK 
muss beim Reichweitentest mit reduzierter Sendeleistung  
50 Meter betragen. Die Reichweitengrenze ist erreicht, wenn 
die Servos ruckartig („stufig“) zu laufen beginnen. 
Zwischen der Sender- und den Empfängerantennen (bzw. 
dem Modell) muss während des Reichweitentests Sichtver-
bindung bestehen. 
Sender und Modell während des Reichweitentests ca. 1 Me-
ter über Grund halten. 
Sofern in Ihrem Sender vorhanden, empfehlen wir den auto-
matischen Servotestlauf für eine Steuerfunktion (z.B. Seiten-
ruder) zu aktivieren. Auf diese Weise ist ein gleichmäßiger 
Servolauf gewährleistet und die Reichweitengrenze wird 
klarer sichtbar. 
Wichtig: 
Den Reichweitentest im ersten Durchgang ohne Antrieb 
durchführen. Das Modell dabei in alle Lagen drehen, ggfs. 
die Verlegung der beiden Antennen optimieren. 
Beim zweiten Durchgang, mit laufendem Antrieb und unter-
schiedlichen Gasstellungen, darf sich die Reichweite nicht 
wesentlich verringern. Sonst ist die Ursache für den Störein-
fluss zu beseitigen (Störungen durch Antrieb, Einbauanord-
nung der Empfangsanlage mit Stromversorgung, Vibratio-
nen, …). 
11.  CE-K
ONFORMITÄTSERKLÄRUNG
 
Die Bewertung des Gerätes erfolgte nach europäisch 
harmonisierten Richtlinien. 
Sie besitzen daher ein Produkt, das hinsichtlich der Konstruktion 
die Schutzziele der Europäischen Gemeinschaft zum sicheren 
Betrieb der Geräte erfüllt. 
Die ausführliche CE-Konformitätserklärung finden Sie als PDF-
Datei im Internet bei www.multiplex-rc.de im Bereich DOWN-
LOADS unter PRODUKT-INFOS. 
12.  E
NTSORGUNG
 
Elektrogeräte, die mit der durchgestrichenen Mülltonne 
gekennzeichnet sind, zur Entsorgung nicht in den Haus-
müll geben, sondern einem geeigneten Entsorgungs-
system zuführen. 
In Ländern der EU (Europäische Union) dürfen Elektro-
geräte nicht durch den Haus- bzw. Restmüll entsorgt 
werden (WEEE - Waste of Electrical and Electronic Equipment, 
Richtlinie 2002/96/EG). Sie können Ihr Altgerät bei öffentlichen 
Sammelstellen Ihrer Gemeinde bzw. ihres Wohnortes (z.B. 
Recyclinghöfen) kostenlos abgeben. Das Gerät wird dort für Sie 
fachgerecht und kostenlos entsorgt. 
Mit der Rückgabe Ihres Altgerätes leisten Sie einen wichtigen 
Beitrag zum Schutz der Umwelt!  
13.  G
EWÄHRLEISTUNG 
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AFTUNGSAUSSCHLUSS
 
Die Firma MULTIPLEX Modellsport GmbH & Co.KG übernimmt 
keinerlei Haftung für Verluste, Schäden oder Kosten, die sich 
aus fehlerhafter Verwendung und Betrieb ergeben oder in 
irgendeiner Weise damit zusammenhängen. Soweit gesetzlich 
zulässig, ist die Verpflichtung der Firma MULTIPLEX Modell-
sport GmbH & Co.KG zur Leistung von Schadenersatz, gleich 
aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert 
der an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten 
Warenmenge der Firma MULTIPLEX Modellsport GmbH & 
Co.KG.
 
Dies
 
gilt
 
nicht,
 
soweit
 
die MULTIPLEX Modellsport GmbH 
& Co.KG nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen 
Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haftet. 
Für unsere Produkte leisten wir entsprechend den derzeit gel-
tenden gesetzlichen Bestimmungen Gewähr. Wenden Sie sich 
mit Gewährleistungsfällen an den Fachhändler, bei dem Sie das 
Produkt erworben haben. 
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehlfunktionen, 
die verursacht wurden durch: 
• Unsachgemäßen 
Betrieb 
•  Falsche, nicht oder verspätet, oder nicht von einer 
autorisierten Stelle durchgeführte Wartung 
• Falsche 
Anschlüsse 
•  Verwendung von nicht originalem MULTIPLEX-Zubehör 
•  Veränderungen / Reparaturen, die nicht von MULTIPLEX 
oder einer MULTIPLEX-Service-Stelle ausgeführt wurden 
•  Versehentliche oder absichtliche Beschädigungen 
•  Defekte, die sich aus der normalen Abnutzung ergeben 
•  Betrieb außerhalb der technischen Spezifikationen oder im 
Zusammenhang mit Komponenten anderer Hersteller. 
14.  E
INBAUANORDNUNG 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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