Albrecht AE 6891 12691 User Manual

Product codes
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Rechtliche Hinweise 
CE-Kennzeichnung
 
Dieses Gerät mit der nach der R&TTE Direktive vorgeschriebenen 
Kennzeichnung versehen: 
Das CE Zeichen bedeutet, daß das Funkgerät die grundlegenden 
Anforderungen der europäischen Bestimmungen erfüllt. Die sogenannte R&TTE Direktive 
hat alle früheren nationalen „Zulassungen“ in der EU abgelöst und regelt auch das 
Inverkehrbringen und die Benutzung von Funkanlagen. So ist der Besitz und der Handel mit 
ordnungsgemäß gekennzeichneten Geräten wie dem AE 6891 innerhalb der EU und einigen 
weiteren (nicht EU-) Staaten, die die R&TTE Direktive anerkennen, überall erlaubt, während 
es für die Benutzung von Funkanlagen noch je nach Programmierung und Land 
vorübergehend noch unterschiedliche Regelungen geben kann. Für den CB-Funk 
bedeutet dies: Die technischen Normen EN 300 135 und EN 300 433 gelten zwar 
europaweit, jedoch noch nicht die Benutzung bestimmter Modulationsarten und Kanalzahlen. 
Daher gibt es auch immer noch Unterschiede in der Programmierung der Kanalzahlen bei 
AM und FM, und einige Länder erheben immer noch Gebühren für den CB-Funk. Alle 
Funkgeräte, für die es noch irgendwo in Europa Einschränkungen für die Benutzung gibt, 
sind deshalb neben dem CE Zeichen noch mit einem "Aufmerksamkeitszeichen" (siehe 
oben) gekennzeichnet. Die Hersteller wurden verpflichtet, die Benutzer deutlich auf der 
Verpackung und in der Anleitung darüber zu informieren, was beim Benutzen der Geräte zu 
beachten ist.  
Dies ist insofern verständlich, denn Frequenzen, die früher in jedem Land für andere Zwecke 
freigegeben waren, lassen sich nicht so schnell einheitlich neu vergeben. 
Die neuen CB Normen wurden im Mai / Juni 2011 verabschiedet und von der CEPT als 
europäische Entscheidung ECC/DEC11(03) veröffentlicht. Bis alle Länder diese 
übernommen haben, kann von Land zu Land noch eine Zeit dauern. 
Das AE 6891 erfüllt die für CB Funkgeräte harmonisierten europäischen Funk-Standards EN 
300 433-2 und EN 300 135-2, sowie EN 301 489 -13 für die elektromagnetische 
Verträglichkeit und EN 60 950-1: 2006 für die elektrische Sicherheit. Das Gerät sendet 
demnach keine schädlichen Funkstörungen aus und ist auch umgekehrt einstrahlungsfest, 
wenn es entsprechend dieser Bedienungsanleitung benutzt wird. Dies ist im Allgemeinen 
dann der Fall, wenn Sie an die Mikrofonbuchse und die Lautsprecherbuchse keine längeren 
Leitungen als 3 m anschließen.   
Sicherheits-Hinweise 
Elektromagnetische Wellen, wie sie von Radiosendern, Handy’s und Funkgeräten 
abgestrahlt werden, können empfindliche andere elektronische Geräte in unmittelbarer Nähe 
beeinflussen. Vorsichtshalber empfehlen wir daher Personen mit Herzschrittmachern, vor 
den ersten CB-Funk-Gehversuchen sich über die Störfestigkeit Ihres Herzschrittmachers zu 
informieren. Obwohl meistens die im CB-Funk benutzten Leistungen unbedenklich sind, 
schadet es sicher nichts, wenn Sie vorsichtshalber bei Ihrem Arzt nachfragen. Bedenken Sie 
bitte, dass Sie sich, besonders bei Mobilbetrieb, ja in unmittelbarer Nähe einer 
Sendeantenne aufhalten. Wenn Ihr Arzt oder der Hersteller eines Herzschrittmachers 
Schutzabstände zur Antenne vorschlagen sollte, halten Sie diese bitte ein! Senden Sie nicht 
ohne angeschlossene Antenne und berühren Sie niemals die Antenne, während Sie senden! 
Beim Funkbetrieb in Fahrzeugen hat die Verkehrssicherheit selbstverständlich absoluten 
Vorrang!  
Auch wenn Sprechfunkgeräte, wie Ihr CB-Gerät, vom so genannten „Handyverbot“ in 
Deutschland ausgenommen sind, Sie also auch Ihr AE 6891 während der Fahrt vom Gesetz 
her gesehen benutzen dürfen, sollten Sie jedoch nur dann zum Mikrofon greifen, wenn die 
Verkehrssituation es gestattet! Bitte beachten Sie, dass in vielen anderen Ländern bei 
Sprechfunkgeräten keine Ausnahmeregeln gelten. Als Fahrer eines Fahrzeugs dürfen Sie 
dort kein Funkgerät während der Fahrt bedienen, es sei denn, Sie hätten eine 
Freisprecheinrichtung.  
Erkundigen Sie sich bitte vor Fahrten in andere Länder über die dortigen Vorschriften!