Futaba RC console 40 MHz No. of channels: 6 1-F4044 Data Sheet

Product codes
1-F4044
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Bestell Nummer
40 MHz     No. F4044
FC-16 Boat `n Truck
23
33.
ALLGEMEINZUTEILUNG 
Vfg Nr. 53/2003 Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die Benutzung durch die Allgemeinheit für Modellfunk (Funkanwendungen
zur Fernsteuerung von Modellen) 
Auf Grund des § 47 Abs. 1 und 5 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom 25. Juli 1996 (BGBI. I S. 1120) in Verbindung mit der
Frequenzzuteilungsverordnung (FreqZutV) vom 26. April 2001 (BGBI. I S. 829) werden hiermit die in Ziffer 1 dieser Allgemeinzuteilung
aufgeführten Frequenzen mit Wirkung vom 1. Januar 2003 zur Nutzung durch die Allgemeinheit für den Modellfunk zugeteilt. Funk-
anwendungen zur Fernsteuerung von Modellen dienen der Übertragung von Fernsteuersignalen in einer Richtung. Sie bestehen aus
einem mobilen Sender bei der bedienenden Person und einem oder mehreren Empfängern im jeweiligen Modell. Ein Modell kann ein
Flug-, Schiffs- oder sonstiges Fahrzeugmodell sein, das in der Regel sportlichen oder spielerischen Zwecken dient. Daneben kön-
nen Modelle, die mit optischen, vermessungstechnischen oder ähnlichen Instrumenten ausgerüstet sind, auch gewerblichen Zielen
dienen. Die Amtsblattverfügung Nr. 35/1993 "Nichtöffentliche Funkanwendungen; Vorschriften für das Erteilen von Genehmigungen
zum Errichten und Betreiben von Funkanlagen nichtöffentlicher Funkanwendungen (VornöFa, Band I); Herausgabe der Bestimmun-
gen über Funkanlagen zur Fernsteuerung von Modellen als Unterabschnitt 2.10; Widerruf von Allgemeingenehmigungen", veröffent-
licht im Amtsblatt des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation Nr. 4/1993 vom 10.02.1993, S. 84, wird aufgehoben. Für
die Nutzung der Frequenz 13 560 kHz gilt folgende Übergangsregelung: Die Nutzung der Frequenz 13 560 kHz ist mit einer maximalen
Strahlungsleistung von 100 mW gemäß den Bestimmungen der vorgenannten Amtsblattverfügung bis zum 31.12.2008 gestattet.
Mittenfrequenz MHz
26,995 - 27,145
27,195
27,255
35,010 - 35,200
35,820 - 35,910
40,665 - 40,695
40,715 - 40,735
40,765 - 40,785
40,815 - 40,835
40,865 - 40,885
40,915 - 40,935
40,965 - 40,985
2. Nutzungsbestimmungen 
1.  Frequenzen für den Modellfunk
Maximale Strahlungsleistung    
100 mW (ERP)
Kanalbreite/Kanalraster
10 kHz
3. Nebenbestimmungen
Diese Allgemeinzuteilung ist bis zum 31.12.2012 befristet.
Hinweise:
1. Die oben genannten Frequenzbereiche werden teilweise auch für andere Funkanwendungen genutzt. Die Regulierungsbehörde
für Telekommunikation und Post (Reg TP) übernimmt keine Gewähr für eine Mindestqualität oder Störungsfreiheit des Funkver-
kehrs. Ein Schutz vor Beeinträchtigungen durch andere bestimmungsgemäße Frequenznutzungen kann nicht in jedem Fall ge-
währleistet werden. Insbesondere sind bei gemeinschaftlicher Frequenz 
nutzung gegenseitige Beeinträchtigungen der
Funk-Fernsteuerungen nicht auszuschließen und hinzunehmen.
2. Geräte, die im Rahmen dieser Frequenznutzung eingesetzt werden, unterliegen den Bestimmungen des "Gesetzes über Funk-
anlagen und Tele kom mu ni kationsendeinrichtungen" (FTEG) und des "Gesetzes über die Elektro magnetische Verträglichkeit von
Geräten" (EMVG).
3. Diese Frequenzzuteilung berührt nicht rechtliche Verpflichtungen, die sich für die Frequenznutzer aus anderen öffentlichrechtli-
chen Vorschriften, auch telekommunikationsrechtlicher Art, oder Verpflichtungen privatrechtlicher Art ergeben. Dies gilt insbe-
sondere für Genehmigungs- oder Erlaubnisvorbehalte (z.B. baurechtlicher oder umweltrechtlicher Art).
4. Der Frequenznutzer ist für die Einhaltung der Zuteilungsbestimmungen und für die Folgen von Verstößen, z. B. Abhilfemaßnah-
men und Ordnungswidrigkeiten verantwortlich.
5. Der Frequenznutzer unterliegt hinsichtlich des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von Funkanlagen entstehenden
elektromagnetischen Feldern den jeweils gültigen Vorschriften.
6. Beauftragten der Reg TP ist gemäß §§ 7 und 8 EMVG der Zugang zu Grundstücken, Räumlichkeiten und Wohnungen, in denen
sich Funkanlagen und Zubehör befinden, zur Prüfung der Anlagen und Einrichtungen zu gestatten bzw. zu ermöglichen.
7. Beim Auftreten von Störungen sowie im Rahmen technischer Überprüfungen werden für Funkanwendungen zur Fernsteuerung
von Modellen die Parameter der europäisch harmonisierten Norm ETSI EN 300 220-3 zu Grunde gelegt. Hinweise zu Messvor-
schriften und Testmethoden, die zur Überprüfung der o. g. Parameter beachtet werden müssen, sind ebenfalls dieser Norm zu
entnehmen.
Aus Amtsblatt 10 der REG TP, vom 19. Mai 2004
Die Nutzung der Frequenzen ist nur im Zusammenhang mit der
Aussendung eines Nutzsignals gestattet.
Die Frequenzen 35,010 - 35,200 MHz und 35,820 - 35,910 MHz
dürfen nur zur Fernsteuerung von Flugmodellen genutzt werden.
Die Frequenzen 40,715 MHz - 40,985 MHz dürfen nicht zur Fern-
steuerung von Flugmodellen genutzt werden.