Oase 40242 Fiche De Données

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Oase Aqua Activ PumpClean
EG-Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer: 40242
Druckdatum: 06.11.2014
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OASE GmbH
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Mit reichlich Wasser abwaschen. Sofort Arzt 
hinzuziehen.
Nach Hautkontakt
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach 
Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Augenarzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Mund gründlich mit Wasser ausspülen. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Trockenlöschmittel. Kohlendioxid (CO2). Wassersprühstrahl. Löschpulver. alkoholbeständiger 
Schaum.
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
 Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid. Kohlendioxid (CO2). Stickoxide (NOx).
Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und 
Chemikalienschutzanzug tragen.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen 
lassen. 
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Persönliche Schutzausrüstung tragen. (Siehe Kapitel 8.)
Dampf/Aerosol nicht einatmen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. 
Ausreichende Belüftung sicherstellen.
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende 
Verfahren
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Leckagen sofort beseitigen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit viel Wasser verdünnen. 
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. 
Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln . 
Verunreinigte Flächen gründlich reinigen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. (Siehe Kapitel 8.)
Hinweise zum sicheren Umgang
Revisions-Nr.: 1,01
Überarbeitet am: 15.10.2014 
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