Oase 50843 データシート

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PVC-Folien-Reparaturset
EG-Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer: 50843
Druckdatum: 27.02.2014
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OASE GmbH
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder 
Sicherheitsdatenblatt vorzeigen).
Allgemeine Hinweise
Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhig stellen .  Bei Auftreten von 
Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.
Nach Einatmen
Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt
Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen . Bei auftretenden oder 
anhaltenden Beschwerden Augenarzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Mund gründlich mit Wasser ausspülen. Reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen 
(Verdünnungseffekt). Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen .
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Kohlendioxid (CO2). Trockenlöschmittel. alkoholbeständiger Schaum. Sprühwasser.
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können entstehen: Gase/Dämpfe, gesundheitsschädlich.
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen 
lassen. 
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende 
Verfahren
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mechanisch aufnehmen. 
Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln . 
Verschmutzte Gegenstände und Flächen unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen .
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Revisions-Nr.: 1,00
Überarbeitet am: 21.02.2014 
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