Oase 50843 データシート

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PVC-Folien-Reparaturset
EG-Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer: 50843
Druckdatum: 27.02.2014
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OASE GmbH
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Siehe Kapitel 8. 
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien müssen beachtet werden .
Hinweise zum sicheren Umgang
Übliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. 
Lagertemperatur: 5 - 25°C
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Nicht zusammen lagern mit: Explosivstoffe. Entzündend (oxidierend) wirkende feste Stoffe. 
Entzündend (oxidierend) wirkende flüssige Stoffe. Radioaktive Stoffe. Ansteckungsgefährliche Stoffe. 
Nahrungs- und Futtermittel.
Zusammenlagerungshinweise
Die Verpackung trocken und gut verschlossen halten, um Verunreinigung und Absorption von 
Feuchtigkeit zu vermeiden. 
Schützen gegen: Licht. UV-Einstrahlung/Sonnenlicht. Hitze. Feuchtigkeit.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
10-13
Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
Wasserbehandlungsmittel.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Kein nationaler Grenzwert verfügbar.
Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Behälter nach Produktentnahme immer dicht verschliessen. Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, 
rauchen, schnupfen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Berührung mit den Augen vermeiden.
Augen-/Gesichtsschutz
Berührung mit der Haut vermeiden.
Bei längerer dauerndem oder wiederholtem Hautkontakt geeignete Schutzhandschuhe tragen.
Handschutz
Arbeitsschutzkleidung. 
Mindeststandards für Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Arbeitsstoffen sind in der TRGS  500 
aufgeführt.
Körperschutz
Bei sachgemäßer Verwendung und unter normalen Bedingungen ist ein Atemschutz nicht erforderlich.
Atemschutz
Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Revisions-Nr.: 1,00
Überarbeitet am: 21.02.2014 
D - DE