Henkel LOCTITE 97504 ユーザーズマニュアル

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2    Sicherheit 
2.2 Informelle 
Sicherheits-Maßnahmen 
Die Betriebsanleitung ist ständig am Einsatzort der Maschine aufzubewahren. 
Ergänzend zur Betriebsanleitung sind die allgemeingültigen sowie die örtlichen 
Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz bereitzustellen und zu 
beachten. 
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Maschine sind in lesbarem Zustand 
zu halten. 
2.3 
Bestimmungsgemäße Verwendung, Gewährleistung 
Der 2-fach Schneckenpumpen-Dosierer ist für die genaue Dosierung von 
Loctite
®
 Hysol
®
 Kleb- und Dichtstoffen vorgesehen. 
Die freigegebenen Produkte sind im Kapitel 8.4 gelistet. Weiter Produkte auf Anfrage. 
Durch große Viskositätsunterschiede der einzelnen Komponenten bei Loctite
®
 
Hysol
®
 9463 ist das Gerät zur Dosierung dieses Produktes nicht geeignet
Bei weiteren Fragen zur Dosierung dieses Produktes wenden Sie sich bitte an den 
Technischen Service Ihrer Henkel Loctite Niederlassung. 
Alle nicht durch eine ausdrückliche und schriftliche Freigabe des Herstellers erfolgten  
–  Um- oder Anbauten 
–  Verwendungen nicht freigegebener Produkte  
–  Verwendungen von nicht originalen Ersatzteilen  
–  Durchführungen von Reparaturen durch nicht vom Hersteller autorisierten 
Betriebe oder Personen 
können zum Verlust der Garantie und der Gewährleistung führen. 
Für Schäden, die aus der Nichtbeachtung der Bedienungs- und Wartungsanleitung 
resultieren, kann keine Haftung übernommen werden. 
Die Dosierstation ist nicht für einen Einsatz in explosionsgeschützten Bereichen 
ausgelegt. 
2.4 
Qualifikation des Bedien- und Wartungspersonals 
Der Betreiber trägt die Verantwortung über die erforderliche Qualifikation des Bedien- 
und Wartungspersonals. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass nur dazu beauftragtes 
Personal an der Dosierstation tätig wird. Wir empfehlen die schriftliche Bestätigung 
der Kenntnisnahme dieser Bedienungs- und Wartungsanleitung durch das Bedien- 
und Wartungspersonal. 
Arbeiten im Inneren des Gerätes, z. B. an den Klemmleisten, dürfen nur von 
sachkundigem Wartungspersonal durchgeführt werden, siehe Abschnitt 2.4.2.