Garmin International Inc 02047 Manuel D’Utilisation

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WICHTIGE SICHERHEITS- UND PRODUKTINFORMATIONEN
 WARNUNG
Falls Sie folgende Warnungen nicht beachten, könnte es zu einem Unfall oder Zusammenstoß mit 
schweren oder sogar tödlichen Verletzungen kommen.
Akkuwarnungen
Im Gerät wird für verschiedene Zwecke eine interne, nicht auswechselbare Batterie genutzt, z. B. für 
die Uhr.
Ein Missachten dieser Richtlinien kann zur Verkürzung der Betriebsdauer der Batterien oder zu 
Schäden am Gerät, zu Feuer, chemischen Verätzungen, Auslaufen des Elektrolyts und/oder 
Verletzungen führen.
• Nicht auswechselbare Akkus dürfen nicht entfernt werden.
Warnungen zum Betrieb von Schiffen
• Sie sind für den sicheren und umsichtigen Betrieb des Boots verantwortlich. Mit dem Gerät 
können Sie die Möglichkeiten zur Steuerung des Boots erheblich erweitern. Das Gerät befreit Sie 
nicht von der Verantwortung, für einen sicheren Betrieb des Boots zu sorgen. Vermeiden Sie riskante 
Manöver, und lassen Sie den Steuerstand niemals unbeaufsichtigt.
• Verwenden Sie dieses Gerät lediglich als Navigationshilfe. Verwenden Sie das Gerät nicht, um damit 
exakte Richtungs-, Entfernungs-, Positions- oder topografische Messungen durchzuführen.
• Seien Sie stets bereit, unverzüglich die Steuerung des Boots zu übernehmen. Lassen Sie in der 
Nähe von Hindernissen im Wasser, z. B. Docks, Pfeilern und anderen Booten, Vorsicht walten.
• Wenn das Gerät über Navigationsfunktionen verfügt, vergleichen Sie beim Navigieren die auf dem 
Gerät angezeigten Informationen sorgfältig mit allen anderen verfügbaren Navigationsquellen, z. B. 
visuellen Signalen, lokalen Bestimmungen und Einschränkungen für Schifffahrtswege sowie mit 
Karten. Aus Sicherheitsgründen sollten Sie Unstimmigkeiten oder Fragen klären, bevor Sie die Fahrt 
fortsetzen.
HINWEIS
Die Nichteinhaltung des folgenden Hinweises kann zu Personen- oder Sachschäden führen oder die 
Funktionsweise des Geräts beeinträchtigen.
Hinweise zur Batterie
• Tauchen Sie Gerät oder Akkus nicht in Wasser oder andere Flüssigkeiten ein.
• Halten Sie das Gerät von Hitzequellen oder Umgebungen mit hohen Temperaturen fern, z. B. 
direkter Sonneneinstrahlung in einem Fahrzeug. Nehmen Sie den Sensor zur Vermeidung möglicher 
Schäden aus dem Fahrzeug, oder lagern Sie ihn so, dass er vor direkter Sonneneinstrahlung 
geschützt ist (beispielsweise im Handschuhfach).
• Das Gerät darf nicht außerhalb des Temperaturbereichs betrieben werden, der im gedruckten 
Handbuch aus dem Lieferumfang angegeben ist.
• Wenn das Gerät für einen längeren Zeitraum aufbewahrt wird, muss die Lagertemperatur innerhalb 
des Bereichs liegen, der im gedruckten Handbuch aus dem Lieferumfang angegeben ist.
• Wenden Sie sich zur ordnungsgemäßen, im Einklang mit anwendbaren örtlichen Gesetzen und 
Bestimmungen stehenden Entsorgung von Gerät und/oder Akku an die zuständige 
Abfallentsorgungsstelle.
Umweltschutzprogramme für das Produkt
Informationen zum Produktrecyclingprogramm von Garmin sowie zur WEEE-, RoHS- und REACH-
Richtlinie und zu anderen Programmen zur Einhaltung von Richtlinien finden Sie unter 
.
Informationen zum VHF-Funkgerät
Alle Benutzer tragen die Verantwortung für die Einhaltung der jeweils geltenden lokalen und 
internationalen Vorschriften. Eine Verletzung dieser Vorschriften kann zu schweren Strafen führen. Die 
Sendefrequenzen Ihres Funkgeräts sind der Verwendung im Seefunkverkehr vorbehalten, und jede 
von Ihnen zum Senden genutzte Frequenz muss ausdrücklich in Ihrer Schiffslizenz aufgeführt sein. 
Zum Betrieb des Funkgeräts an Land, u. a. im Rahmen des Transports Ihres Boots, ist eine spezielle 
Lizenz erforderlich. Außerhalb der von der Baseler Vereinbarung abgedeckten europäischen 
Binnengewässer ist die ATIS-Verwendung nicht gestattet.
Lizenzanforderungen
Von zahlreichen Ländern und Behörden wird vorgeschrieben, dass Benutzer im Besitz einer 
Schiffsfunklizenz sowie einer angemessenen Lizenz für den Betrieb eines Funkgeräts sein müssen, um 
die Funkausrüstung im Seefunkverkehr einsetzen zu können. Entsprechende Einzelheiten erhalten Sie 
bei der zuständigen Behörde.
Konformitätserklärung
Garmin erklärt hiermit, dass dieses Produkt der Direktive 2014/53/EU entspricht. Der vollständige Text 
Software-Lizenzvereinbarung
DURCH DIE VERWENDUNG DES GERÄTS STIMMEN SIE DEN BEDINGUNGEN DER FOLGENDEN 
SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG ZU. LESEN SIE DIE LIZENZVEREINBARUNG 
AUFMERKSAM DURCH.
Garmin Ltd. und deren Tochtergesellschaften („Garmin“) gewähren Ihnen im Rahmen des normalen 
Betriebs dieses Geräts eine beschränkte Lizenz zur Verwendung der in diesem Gerät im Binärformat 
integrierten Software (die „Software“). Verfügungsrechte, Eigentumsrechte und Rechte am geistigen 
Eigentum an der Software verbleiben bei Garmin und/oder deren Drittanbietern.
Sie erkennen an, dass die Software Eigentum von Garmin und/oder dessen Drittanbietern ist und durch 
die Urheberrechte der Vereinigten Staaten von Amerika und internationale Urheberrechtsabkommen 
geschützt ist. Weiterhin erkennen Sie an, dass Struktur, Organisation und Code der Software, für die 
kein Quellcode zur Verfügung gestellt wird, wertvolle Betriebsgeheimnisse von Garmin und/oder 
dessen Drittanbietern sind und dass der Quellcode der Software ein wertvolles Betriebsgeheimnis von 
Garmin und/oder deren Drittanbietern bleibt. Sie verpflichten sich, die Software oder Teile davon nicht 
zu dekompilieren, zu deassemblieren, zu verändern, zurückzuassemblieren, zurückzuentwickeln, in 
eine allgemein lesbare Form umzuwandeln oder ein von der Software abgeleitetes Werk zu erstellen. 
Sie verpflichten sich, die Software nicht in ein Land zu exportieren oder zu reexportieren, das nicht im 
Einklang mit den Exportkontrollgesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika oder den 
Exportkontrollgesetzen eines anderen, in diesem Zusammenhang relevanten Landes steht.
Eingeschränkte Gewährleistung
DIESE EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GEWÄHRT IHNEN BESTIMMTE GESETZLICHE 
RECHTE; AUSSERDEM HABEN SIE GGF. ANDERE GESETZLICHE RECHTE, DIE JE NACH 
BUNDESLAND (BZW. LAND ODER PROVINZ) VARIIEREN. GARMIN SCHRÄNKT ANDERE 
GESETZLICHE RECHTE, DIE IHNEN GEMÄSS DEN GESETZEN IHRES BUNDESLANDES (BZW. 
IHRES LANDES ODER IHRER PROVINZ) U. U. ZUSTEHEN, NICHT EIN, UND SETZT DIESE AUCH 
NICHT AUS. DIE GESETZE IHRES BUNDESLANDES, IHRES LANDES ODER IHRER PROVINZ 
BIETEN IHNEN EINEN VOLLSTÄNDIGEN EINBLICK IN IHRE RECHTE.
Für nicht für die Luftfahrt vorgesehenen Produkte gilt ab dem Kaufdatum eine einjährige Garantie auf 
Material- und Verarbeitungsfehler. Innerhalb dieses Zeitraums repariert oder ersetzt Garmin nach 
eigenem Ermessen alle bei ordnungsgemäßer Verwendung ausgefallenen Komponenten. Diese 
Reparatur- und Austauscharbeiten sind für den Kunden in Bezug auf Teile und Arbeitszeit unter der 
Voraussetzung kostenlos, dass dieser die Transportkosten übernimmt. Diese eingeschränkte 
Gewährleistung findet keinerlei Anwendung auf: (i) kosmetische Schäden, z. B. Kratzer oder Dellen, 
(ii) Verschleißteile wie Batterien, sofern Produktschäden nicht auf Material- oder Verarbeitungsfehler 
zurückzuführen sind, (iii) durch Unfälle, Missbrauch, unsachgemäße Verwendung, Wasser, 
Überschwemmung, Feuer oder andere höhere Gewalt oder äußere Ursachen hervorgerufene 
Schäden, (iv) Schäden aufgrund einer Wartung durch nicht von Garmin autorisierte Dienstanbieter, 
(v) Schäden an einem Produkt, das ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Garmin 
modifiziert oder geändert wurde, oder (vi) Schäden an einem Produkt, das mit Netz- und/oder 
Datenkabeln verbunden wurde, die nicht von Garmin bereitgestellt wurden. Darüber hinaus behält 
Garmin sich das Recht vor, Garantieansprüche für Produkte oder Dienstleistungen abzulehnen, die 
unter Verstoß gegen die Gesetze eines Landes erworben und/oder verwendet 
werden.Navigationsprodukte von Garmin sind ausschließlich als Navigationshilfe vorgesehen und 
dürfen nicht für Zwecke verwendet werden, die präzise Messungen von Richtungen, Distanzen, 
Positionen oder Topografien erfordern. Garmin übernimmt keinerlei Gewährleistungen im Hinblick auf 
die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Kartendaten.
Außerdem findet diese eingeschränkte Gewährleistung keinerlei Anwendung auf 
Leistungseinschränkungen eines Navigationsprodukts von Garmin, die sich durch die Verwendung des 
Geräts in der Nähe von Telefonen oder anderen Geräten ergeben, die ein terrestrisches Breitbandnetz 
nutzen, dessen Frequenzen nahe der von einem GNSS (Global Navigation Satellite System) wie dem 
Global Positioning Service (GPS) verwendeten Frequenzen liegen, noch ist Garmin für diese 
Leistungseinschränkungen verantwortlich. Die Verwendung dieser Geräte kann den Empfang von 
GNSS-Signalen beeinträchtigen.
IM NACH GELTENDEN RECHT MAXIMAL ZULÄSSIGEN UMFANG GELTEN DIE IN DIESER 
EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG AUFGEFÜHRTEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND 
RECHTSMITTEL EXKLUSIV UND SCHLIESSEN JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE, 
STILLSCHWEIGENDE, GESETZLICHE ODER ANDERWEITIGE GEWÄHRLEISTUNGEN UND 
RECHTSMITTEL AUS, U. A. STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN ZU 
HANDELSTAUGLICHKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, GESETZLICHE 
ODER ANDERWEITIGE GEWÄHRLEISTUNGEN, UND GARMIN SCHLIESST DIE VORGENANNTEN 
GEWÄHRLEISTUNGEN UND RECHTSMITTEL AUSDRÜCKLICH AUS. DIESE EINGESCHRÄNKTE 
GEWÄHRLEISTUNG GEWÄHRT IHNEN BESTIMMTE GESETZLICHE RECHTE; AUSSERDEM 
HABEN SIE GGF. ANDERE GESETZLICHE RECHTE, DIE JE NACH BUNDESLAND BZW. LAND 
VARIIEREN. FALLS STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN GEMÄSS DEN GESETZEN 
IHRES BUNDESLANDES ODER IHRES LANDES NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN KÖNNEN, 
IST DIE DAUER DERARTIGER GEWÄHRLEISTUNGEN AUF DIE DAUER DIESER 
EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG BESCHRÄNKT. IN EINIGEN BUNDESLÄNDERN (BZW. 
LÄNDERN UND PROVINZEN) IST DIE EINSCHRÄNKUNG DER DAUER EINER 
EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG NICHT GESTATTET; IN EINEM SOLCHEN FALL 
TRIFFT DER VORSTEHEND GENANNTE AUSSCHLUSS GGF. NICHT AUF SIE ZU.
IN KEINERLEI FALL HAFTET GARMIN BEI EINEM GARANTIEANSPRUCH FÜR BEILÄUFIG 
ENTSTANDENE, KONKRETE, INDIREKTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, DIE DURCH DIE 
SACH- ODER UNSACHGEMÄSSE VERWENDUNG ODER DIE NICHTVERWENDBARKEIT DIESES 
PRODUKTS ODER DEFEKTE DES PRODUKTS ENTSTEHEN. IN EINIGEN BUNDESLÄNDERN 
(SOWIE LÄNDERN UND PROVINZEN) IST DER AUSSCHLUSS VON BEILÄUFIG ENTSTANDENEN 
ODER FOLGESCHÄDEN NICHT GESTATTET; IN EINEM SOLCHEN FALL TREFFEN DIE 
VORGENANNTEN AUSSCHLÜSSE NICHT AUF SIE ZU.
Falls Sie während des Gewährleistungszeitraums gemäß dieser eingeschränkten Gewährleistung 
einen Garantieanspruch geltend machen, geht Garmin nach eigenem Ermessen folgendermaßen vor 
und (i) repariert das Gerät mit neuen Teilen oder mit gebrauchten Teilen, die die Qualitätsstandards 
von Garmin erfüllen, (ii) ersetzt das Gerät durch ein neues oder überarbeitetes Gerät, das die 
Qualitätsstandards von Garmin erfüllt, oder (iii) tauscht das Gerät aus, wobei der volle Kaufpreis 
erstattet wird. DIESE RECHTSMITTEL SIND DIE EINZIGEN IHNEN IM FALLE EINES 
GARANTIEANSPRUCHS ZUR VERFÜGUNG STEHENDEN RECHTSMITTEL. Für reparierte oder 
ersetzte Geräte gilt eine Gewährleistung von 90 Tagen. Falls für das eingesendete Gerät weiterhin die 
ursprüngliche Gewährleistung gilt, beträgt die neue Gewährleistung 90 Tage oder bis zum Ende der 
ursprünglichen einjährigen Garantie, wobei der jeweils längere Zeitraum Anwendung findet.
Bevor Sie einen Garantieanspruch geltend machen, sehen Sie sich die unter 
verfügbaren Online-Hilferessourcen an. Falls Sie diese Ressourcen verwenden und das Gerät 
weiterhin nicht ordnungsgemäß funktioniert, wenden Sie sich an eine von Garmin autorisierte 
Serviceeinrichtung in dem Land, in dem Sie das Produkt ursprünglich erworben haben, oder folgen Sie 
sich in den USA befinden, können Sie sich auch telefonisch an 1-800-800-1020 wenden.
Falls Sie einen Garantieanspruch außerhalb des Landes geltend machen, in dem Sie das Produkt 
ursprünglich erworben haben, kann Garmin nicht garantieren, dass die zum Reparieren oder Ersetzen 
des Produkts erforderlichen Teile und Produkte verfügbar sein werden; dies ist auf unterschiedliche 
Produktangebote und geltende Standards, Gesetze und Vorschriften zurückzuführen. In diesem Fall 
kann Garmin nach eigenem Ermessen und gemäß anwendbaren Gesetzen das Produkt reparieren 
oder ersetzen, wobei vergleichbare Garmin Produkte und Teile verwendet werden, oder verlangen, 
dass Sie das Produkt an eine von Garmin autorisierte Serviceeinrichtung in dem Land schicken, in dem 
Sie das Produkt ursprünglich erworben haben, oder an eine von Garmin autorisierte Serviceeinrichtung 
in einem anderen Land, die den Service des Produkts durchführen kann; in diesem Fall unterliegt es 
Ihrer Verantwortung, alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften bezüglich Import und Export 
einzuhalten und für alle Zollgebühren, die Mehrwertsteuer, Versandkosten und andere damit 
verbundene Steuern und Gebühren aufzukommen. In einigen Fällen können Garmin und seine Händler 
Ihr Produkt nicht in einem anderen Land als dem Land warten, in dem Sie das Produkt nicht 
ursprünglich erworben haben, oder das reparierte oder ersetzte Produkt in dieses Land 
zurückschicken; dies ist auf geltende Standards, Gesetze und Vorschriften zurückzuführen.
Käufe über Onlineaktionen: Für Produkte, die über Onlineauktionen erworben wurden, besteht 
keinerlei Anspruch auf Rabatte oder andere, sich aus der Garantie ergebende Sonderangebote von 
Garmin. Online-Auktionsbestätigungen werden für Garantieansprüche nicht akzeptiert. Hierfür ist das 
Original oder eine Kopie des Kaufbelegs des ursprünglichen Einzelhändlers erforderlich. Garmin 
ersetzt keine fehlenden Komponenten bei Paketsendungen, die über Online-Auktionen erworben 
wurden.
Internationale Käufe: Für über internationale Vertriebspartner außerhalb der USA erworbene Geräte 
gilt möglicherweise abhängig vom jeweiligen Land eine separate Garantie. Sofern zutreffend wird diese 
Garantie von dem Vertriebspartner im jeweiligen Land angeboten, der auch den lokalen Service für das 
Gerät durchführt. Garantien von Vertriebspartnern gelten nur in dem für den Vertrieb vorgesehenen 
Gebiet.
Gewährleistungsrichtlinie für Marineprodukte: Für einige Marineprodukte von Garmin gelten in 
bestimmten Gebieten ein längerer Gewährleistungszeitraum und zusätzliche Bedingungen. Weitere 
prüfen, ob Ihr Produkt von der Garmin Gewährleistungsrichtlinie für Marineprodukte abgedeckt ist.
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